1.
Allgemeines
Für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen
Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Der Auftraggeber
oder Käufer erkennt durch die Bestellung oder Auftragsvergabe
die Bedingungen als Teil des Vertrages an. Abänderungen bedürfen,
selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen
unserer Auftraggeber verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen. Eine Ausnahme gilt für
den Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
2.
Angebote und Vertragsabschluß
Angebote durch uns sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen
Bestätigung der Bestellung oder Auftragsvergabe. Vertragsabänderungen,
-ergänzungen oder -nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung. Soweit diese Bedingungen
unseren Partnern einmal bekanntgegeben sind, gelten sie ohne erneuerte
Bekanntgabe auch für alle Verträge, die unsere Partner
später mit uns schließen.
Bei
Auslässen, Gewinderohren, Gewindestutzen, Gewindestutzen
mit Stanzloch sowie Fräsloch und anderen Teilen, ist bei
Bestellung anzugeben, ob eine besondere Entgratung oder Behandlung
gegen Aufpreis gewünscht wird.
3.
Preisstellung
Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich ab
Werk, ausschließlich Verpackung, welche nicht zurückgenommen
wird. Zur Berechnung kommt die jeweils gesetzlich festgesetzte
Mehrwertsteuer. Treten nach Abgabe von Angeboten, Preislisten
und Auftragsbestätigungen Material- oder Lohnkostenerhöhungen
ein oder werden Steuern oder Abgaben erhöht, so sind wir
berechtigt, die Preise entsprechend anzugleichen, ohne daß
eine Bestätigung des Abnehmers erfolgt. Dies gilt insbesondere
bei Erhöhungen, die später als 6 Wochen nach Auftragsbestätigung
eintreten. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrage aus diesem Grunde
ist für beide Seiten nicht gegeben. Bei Zahlungsverzug, Vergleichs-
oder Konkursverfahren der Vertragspartner entfallen alle Preisvergünstigungen
sowie Sondervereinbarungen.
4.
Lieferung und Versand
Die angegeben Lieferfristen sind unverbindlich und gelten nur
annäherungsweise. Bei einer Verzögerung der Lieferung
muß der Besteller nicht verständigt werden. Der Käufer
ist auch nicht berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder
Schadensersatz zu verlangen, sondern bleibt zur Abnahme verpflichtet.
Falls
die Lieferzeit überschritten wird, ist eine angemessene Nachlieferungsfrist
zu vereinbaren. Sofern Betriebsstörungen sowie Verkehrsstauungen,
bei uns oder unseren Lieferanten, oder höhere Gewalt jeder
Art eintreten, die uns an der sachgemäßen und rechtzeitigen
Ausführung des Auftrags hindern, kurz, alle außerhalb
unseres Verschuldens liegenden Hinderungsgründe, berechtigen
uns ohne weiteres die Lieferverpflichtungen nach unserem Ermessen
ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeit hinauszuschieben.
Dem Käufer steht dieses Recht nicht zu.
Der
Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung
ist als abgeschlossenes Einzelgeschäft anzusehen und unterliegt
als solches diesen Vertragsbedingungen.
Bei
Erteilung einer Bestellung mit vereinbarten Lieferterminen oder
auf Abruf gewähren wir als längste Abnahmefrist 6 Monate,
vom Tage der Bestellung ab gerechnet, sofern nichts anderes vereinbart
wird. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl, ohne Ankündigung die Ware an den Besteller auszuliefern
oder sie ohne Auslieferung in Rechnung zu stellen oder aber vom
Vertrage zurückzutreten.
Für den letzten Fall hat sodann der Besteller 15% der Auftragssumme
zu zahlen.
Eine
Über- oder Unterbelieferung bis 10% gegenüber der Bestellmenge
ist ohne besondere Information des Bestellers erlaubt.
Der
Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers.
Dieser trägt auch dann die Gefahr, wenn wir im Einzelfall
auf unsere Rechnung oder gegen Entgelt an den Bestimmungsort anliefern.
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
5.
Zahlung
Unsere Preisforderungen sind mit Rechnungserteilung festgelegt.
Zahlungen sind kostenfrei innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto
oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse ab Rechnungserteilung zu leisten,
in bar, Banküberweisung, Scheck oder Postgiro. Als Zeitpunkt
für den Eingang ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgebend.
Wechsel gelten nicht als vertragsgemäße Zahlungsmittel.
Sofern dennoch ein Wechsel angenommen wird, liegt darin keine
Stundung der Forderung. Der Zahlungspflichtige bleibt bis zur
Einlösung des Wechsels in Verzug. Die Diskontspesen und sonstigen
Kosten des Wechsels gehen zu Lasten des Einreichers. Die Annahme
von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr
für Protest. Durch Überschreiten des Zahlungsziels gerät
der Abnehmer in Verzug. Einer Mahnung beadrf es nicht.
Die
Banküberweisung, Scheck- oder Postgirozahlung, bei gleichzeitiger
Übersendung eines Wechsels zur Refinanzierung des Zahlungspflichtigen,
gilt erst dann als Erfüllung, wenn der akzeptierte Wechsel
eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung als Aussteller
befreit sind. Der aufgrund unserer Verkaufs-. Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen oder durch anderweitige Vereinbarung bestehende
Eigentumsvorbehalt erlischt frühestens mit der Einlösung
des Wechsels.
Gerät
der Abnehmer in Verzug oder werden nach Vertragsabschluß
Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen
ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel
fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch
ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen sowie vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Nachweis der Minderung
der Kreditwürdigkeit gilt durch eine Auskunft der Bank oder
angesehenen Auskunftei als erbracht.
Der
Vertragspartner ist verpflichtet, von Beginn des Verzuges an Verzugszinsen
in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Zinsen
und weiterer Verzugsschäden sowie aller sonstigen Rechtsfolgen
des Verzuges bleibt vorbehalten.